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Mindestlohn Gastronomie 2026: 13,90 € und die Minijob-Grenze

13,90 € pro Stunde seit Januar 2026, 14,60 € ab 2027. Was das für Kellner, Aushilfen und Minijobs (603 €) heißt und was Sie dokumentieren müssen.

Mindestlohn Gastronomie 2026: 13,90 € Praxis mit ShiftPriority

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde, ab 2027 steigt er auf 14,60 €. Für Gastronomiebetriebe bedeutet das vor allem eines: Die Minijob-Grenze wandert auf 603 € im Monat, was bei exakt 13,90 € eine maximale Arbeitszeit von rund 43,38 Stunden erlaubt. Wer jetzt nicht die Lohnabrechnung und die Zeiterfassung prüft, riskiert Nachzahlungen bei der nächsten Kontrolle.


Kurz gesagt:

  • Für Minijobs in der Gastronomie im Jahr 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 603 €, was bei 13,90 € Stundenlohn maximal rund 43,38 Arbeitsstunden ermöglicht.
  • Bei Überschreiten der Minijob-Grenze droht eine rückwirkende Sozialversicherungspflicht und hohe Nachzahlungsforderungen, weshalb eine wöchentliche Kontrolle ratsam ist.
  • Die Dokumentationspflicht umfasst das lückenlose Festhalten von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, wobei digitale Zeiterfassungssysteme empfohlen werden.
  • Der effektive Arbeitgeberstundensatz liegt bei circa 17,03 € inklusive Lohnnebenkosten, wodurch sich die tatsächlichen Personalkosten im Betrieb erheblich erhöhen.
  • In der Praxis sollte die Personalkostenquote während der Schicht überwacht werden, um bei Annäherung an Grenzen sofort reagieren zu können und Nachzahlungen zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Mindestlohn Gastronomie 2026: Kernzahlen und gesetzliche Fristen

Die Zahlen stehen fest, und sie sind bindend für jeden Betrieb, der Personal beschäftigt. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, mit der das Bundeskabinett die Empfehlung der Mindestlohnkommission umgesetzt hat, wie das BMAS in seiner Pressemitteilung bestätigt.

  • Ab 1. Januar 2026: 13,90 € brutto pro Zeitstunde
  • Ab 1. Januar 2027: 14,60 € brutto pro Zeitstunde
  • Minijob-Verdienstgrenze 2026: 603 € monatlich
  • Minijob-Verdienstgrenze 2027: 633 € monatlich (bei 14,60 €)

Die Bundesregierung erklärt die Zweistufigkeit damit, dass Arbeitgeber und Beschäftigte Planungssicherheit für zwei Jahre bekommen sollen. Die Formel zur Umrechnung ist simpel: Verdienstgrenze geteilt durch den aktuellen Stundenlohn ergibt die maximale monatliche Stundenzahl, bevor ein Minijob zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird. Wer als Betrieb mit Tarifbindung arbeitet, sollte zusätzlich prüfen, ob ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der jeweiligen Region einen höheren Lohn vorschreibt. Das kommt im Gastgewerbe häufiger vor, als viele Betreiber annehmen.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn und welche Ausnahmen gelten?

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für praktisch jeden, der in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland beschäftigt ist. Das schließt Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, Saisonkräfte in der Gastronomie und ausländische Arbeitnehmer ein, die in Deutschland tätig sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Ein paar Gruppen fallen aus dieser Regel heraus:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende, für die stattdessen die Mindestausbildungsvergütung gilt
  • Bestimmte Pflichtpraktika im Rahmen von Schul-, Studien- oder Ausbildungsordnungen
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung

Wichtig für Betriebsleiter: Diese Ausnahmen sind eng gefasst und werden bei Kontrollen genau geprüft. Ein „freiwilliges Praktikum“ ohne echte schulische oder curriculare Grundlage zählt nicht als Ausnahme, auch wenn es in der Praxis oft so gehandhabt wird. Der DGB weist zudem darauf hin, dass regionale Tarifverträge im Gastgewerbe teils höhere Mindestlöhne vorschreiben können als der gesetzliche Wert. Ein Blick ins Tarifregister des jeweiligen Bundeslandes gehört deshalb zur Pflichtübung, bevor man Verträge aufsetzt.

Minijobs in der Gastronomie: Grenze berechnen und Überschreitungen vermeiden

Die Minijob-Grenze ist seit einigen Jahren an den Mindestlohn gekoppelt, und genau das macht sie tückisch. Steigt der Stundenlohn, sinkt automatisch die maximale Stundenzahl, die ein Minijobber arbeiten darf, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Die Bundesregierung nennt für 2026 die Grenze von 603 € im Monat.

So rechnen Sie konkret:

  1. 2026: 603 € geteilt durch 13,90 € ergibt rund 43,38 Stunden pro Monat.
  2. 2027: 633 € geteilt durch 14,60 € ergibt ebenfalls rund 43,36 Stunden pro Monat.
  3. Praxis-Check: Bei Schwankungen im Dienstplan (Krankheitsvertretung, Eventwochenenden) sollten Sie die Stunden wöchentlich gegenrechnen, nicht erst am Monatsende.

Wer die Grenze überschreitet, riskiert eine rückwirkende Sozialversicherungspflicht und damit Nachzahlungen, die schnell mehrere hundert Euro pro Fall erreichen können. Genau hier hilft eine dynamische Kontrolle mehr als eine starre Excel-Tabelle.

Profi-Tipp: Legen Sie eine Warnschwelle bei 38 Stunden pro Monat statt bei 43 Stunden an. Der Puffer fängt Rundungsfehler und spontane Zusatzschichten ab, bevor die gesetzliche Grenze überhaupt in Sicht kommt.

Grenzwerte für Minijobs in der Gastronomie

Dokumentationspflichten nach §17 MiLoG: Was Sie nachweisen müssen

Das Gastgewerbe zählt zu den Branchen mit erhöhter Prüfintensität, und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kommt hier regelmäßig unangemeldet vorbei. Wer keine lückenlose Dokumentation vorlegen kann, gerät schnell in Erklärungsnot, selbst wenn tatsächlich korrekt bezahlt wurde.

Nach §17 des Mindestlohngesetzes müssen Sie festhalten:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit

Die amtliche Übersicht des BMAS legt zudem eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zwei Jahren fest. Als Nachweis akzeptiert werden digitale Zeiterfassungssysteme, Kassenschnittberichte in Kombination mit Schichtplänen und von Mitarbeitern unterschriebene Dienstpläne. Reine Kopfrechnung oder mündliche Absprachen reichen bei einer Kontrolle nicht aus. Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Trinkgelder dürfen laut Fachartikeln nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Der Grundlohn muss unabhängig vom Trinkgeldaufkommen stimmen, sonst drohen bei einer Prüfung Nachzahlungsforderungen. Wie Sie diese Nachweispflicht praktisch organisieren, erklärt der Leitfaden zur Dokumentationspflicht im Detail.

Wirtschaftliche Folgen: Was die Erhöhung Ihren Betrieb tatsächlich kostet

Der Bruttolohn ist nur die halbe Wahrheit. Als Arbeitgeber zahlen Sie zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge, sodass sich der reale Stundenpreis deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn bewegt. Nach Berechnungen aus der Branche liegt der effektive Arbeitgeberstundensatz bei rund 17,03 €, wenn man 13,90 € Bruttolohn mit etwa 22 bis 23 % Lohnnebenkosten addiert.

Für eine Vollzeitstelle mit rund 160 Monatsstunden heißt das: Gegenüber 12,82 € im Jahr 2025 kostet die Erhöhung um 1,08 € rund 173 € brutto mehr im Monat, also gut 2.070 € im Jahr, bevor die Arbeitgeberanteile dazukommen.

Bei mehreren Vollzeitstellen und zusätzlichen Aushilfen summieren sich die Mehrkosten schnell zu einem erheblichen Betrag pro Jahr, je nach Betriebsgröße. Und die Erhöhung trifft die Branche nicht gleichmäßig.

Statistik-Callout: Nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes betrifft die Mindestlohnerhöhung rund 47 % aller Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe, deutlich mehr als in den meisten anderen Wirtschaftszweigen.

Kein anderer Sektor ist damit so stark exponiert wie Restaurants, Cafés und Bars. Wer die Personalkostenquote pro Schicht nicht in Echtzeit im Blick hat, merkt die Kostensteigerung oft erst am Monatsende, wenn eine Korrektur schon zu spät kommt.

Konkrete Handlungsschritte für Gastronomiebetriebe

Die Umsetzung lässt sich in drei Zeitfenster gliedern, und die Reihenfolge ist wichtig. Wer zuerst die langfristige Strategie plant und die akute Lohnprüfung liegen lässt, riskiert Nachzahlungen schon in den ersten Wochen des Jahres.

  1. Sofort (diese Woche): Alle Lohnabrechnungen gegen 13,90 € prüfen, Minijob-Stunden auf Basis von 603 € neu berechnen und Dienstpläne anpassen, wo die neue Grenze überschritten würde.
  2. Mittelfristig (dieser Monat): Digitale Zeiterfassung einführen oder bestehende Systeme auf die neuen Schwellenwerte kalibrieren, Vertragsvorlagen aktualisieren und die Lohnbuchhaltung über die Änderungen informieren. Eine fertige Dienstplan-Vorlage für die Gastronomie spart hier den Weg von null.
  3. Langfristig (dieses Quartal): Die Preiskalkulation auf der Speisekarte an die höheren Personalkosten anpassen, die Tariflage im eigenen Bundesland im Auge behalten und das Team über neue Abläufe schulen.

Profi-Tipp: Planen Sie die Erhöhung auf 14,60 € im Jahr 2027 schon jetzt in Ihre Kalkulation ein. Wer die Preisanpassung über zwei Jahre streckt, muss nicht beide Sprünge gleichzeitig an die Gäste weitergeben.

Ein Punkt, der in vielen Betrieben untergeht: Arbeitszeitkonten helfen, Schwankungen zwischen umsatzstarken und umsatzschwachen Wochen abzufedern, ohne bei jeder Spitze sofort neues Personal einzustellen. Der Praxisleitfaden zu Arbeitszeitkonten in der Gastronomie zeigt, wie das rechtssicher funktioniert. Auch die Erfassung der Arbeitszeit direkt über das Kassensystem lohnt sich, wie ein Leitfaden zur Zeiterfassung in Restaurants beschreibt.

Häufige Fehler und was Betriebe daraus lernen können

Die meisten Nachzahlungsfälle, die man in der Branche hört, haben eine gemeinsame Ursache: lückenhafte Zeiterfassung. Nicht bewusster Betrug, sondern schlicht vergessene Einträge, gerundete Schichtzeiten, handschriftliche Notizen, die niemand mehr entziffern kann. Der zweite Klassiker ist die falsche Anrechnung von Trinkgeld auf den Grundlohn, meist aus Unwissen, nicht aus Absicht.

Was tatsächlich funktioniert, ist eine laufende Kontrolle statt einer nachträglichen Korrektur. Wer die Personalkostenquote während der Schicht sieht, statt sie erst in der Monatsabrechnung zu entdecken, kann sofort reagieren, wenn die Minijob-Grenze in Reichweite kommt oder eine Schicht zu teuer wird. Genau diese Echtzeit-Transparenz verhindert die Nachzahlungen, die bei einer FKS-Kontrolle richtig teuer werden.

So unterstützt ShiftPriority bei Dienstplan und Zeiterfassung

ShiftPriority verbindet Dienstplan und Zeiterfassung für Restaurants, Cafés und Bars. Mitarbeitende stempeln sich an einem gekoppelten Tablet im Betrieb ein und aus, fehlende Stempelungen und No-Shows klären Sie in den Stundenzetteln, und jede Korrektur wird mit Begründung protokolliert. Schon beim Planen prüft ShiftPriority Ruhezeiten, tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten, die Grenzen für Jugendliche und Mindestlohn-Konflikte nach deutschem Recht und zeigt Verstöße, bevor Sie den Plan veröffentlichen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht, aber es fängt die typischen Planungsfehler ab, und gehostet wird in Frankfurt. Einen Überblick finden Sie auf der Seite zur Dienstplan-Software für die Gastronomie.

Quellen

Für die verbindlichen Zahlen lohnt der Blick auf die Pressemitteilung des BMAS und die Erläuterungen der Bundesregierung. Die Branchenwirkung dokumentiert Destatis über food-service.de, praktische Rechenbeispiele liefert HOGAPAGE.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

FAQ

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie ab 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 einheitlich 13,90 € brutto pro Stunde, unabhängig von der Branche. Eine gesonderte, niedrigere Regelung nur für die Gastronomie gibt es nicht, sofern kein höherer regionaler Tarifvertrag gilt.

Gibt es 2026 eine Lohnerhöhung in der Gastronomie?

Ja, die Erhöhung auf 13,90 € zum 1. Januar 2026 gilt auch für die Gastronomie, und eine weitere Stufe auf 14,60 € folgt zum 1. Januar 2027. Beide Anpassungen sind durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Wie hoch ist der Minijob in der Gastronomie ab 2026?

Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € monatlich. Bei einem Stundenlohn von exakt 13,90 € entspricht das rund 43,38 Arbeitsstunden im Monat.

Wie hoch ist der neue Mindestlohn im Jahr 2026?

Der neue Mindestlohn beträgt 13,90 € brutto pro Zeitstunde und gilt bundeseinheitlich für nahezu alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Kellner?

Kellner erhalten denselben gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde wie andere Arbeitnehmer. Trinkgeld kommt zusätzlich dazu und darf nicht auf den Grundlohn angerechnet werden.

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