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Veröffentlicht 10\. September 2026

# Zeiterfassungspflicht in der Gastronomie: Was 2026 gilt

Erfahren Sie, wie Gastronomiebetriebe ab 2026 Arbeitszeiten täglich rechtssicher erfassen, welche Fristen gelten und wie Sie Risiken vermeiden.

![Zeiterfassungspflicht in der Gastronomie: Was 2026 gilt](https://shiftpriority.com/blog/de/zeiterfassungspflicht-gastronomie/cover.webp)

Ja, Gastronomiebetriebe müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich erfassen, also Beginn, Ende und Dauer dokumentieren. Das ergibt sich aus dem EuGH-Urteil zur Rechtssache C-55/18 und dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen FAQ konkretisiert. Aufzeichnungen müssen Sie in der Regel mindestens zwei Jahre aufbewahren, bei Minijobs gilt zusätzlich eine Nachweisfrist von sieben Tagen nach dem jeweiligen Einsatz.

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> **Kurz gesagt:**
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> - Die Zeiterfassungspflicht gilt für Gastronomiebetriebe seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 und basiert auf europäischem Urteil, das objektive, verlässliche und zugängliche Systeme verlangt.
> - Die Dokumentation muss täglich Beginn, Ende, Dauer, Pausenzeiten sowie Überstunden minutengenau erfassen und mindestens zwei Jahre aufbewahren, bei Minijobs zusätzlich sieben Tage nach Einsatz.
> - Handschriftliche Zettel sind rechtlich zulässig, aber digitale Systeme mit automatischer Erfassung bieten mehr Sicherheit und vermeiden Manipulationen, was bei Kontrollen häufig beanstandet wird.
> - Besonders in der Gastronomie, mit wechselnden Schichten und kurzfristigen Einsätzen, ist eine strukturierte und klare Dokumentation sowie die Einbindung eines Betriebsrats bei der Systemauswahl notwendig.
> - Für die Einführung empfiehlt sich ein Pilot, gezielte Schulung der Schichtleiter und die Integration in bestehende Kassensysteme, um Aufwand zu reduzieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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## Inhaltsverzeichnis

- Zeiterfassungspflicht Gastronomie: Diese Rechtsquellen zählen
- Welche Daten müssen Sie konkret dokumentieren?
- Reicht die handschriftliche Zeiterfassung noch aus?
- Warum Gastronomiebetriebe bei der Zeiterfassung besonders anfällig sind
- So führen Sie ein rechtssicheres System ein
- Datenschutz und Mitbestimmung: Was Sie beachten müssen
- Drei typische Situationen aus dem Gastro-Alltag
- Was sich in der Praxis wirklich bewährt hat
- So unterstützt ShiftPriority bei Dienstplan und Zeiterfassung
- Quellen
- FAQ

## Zeiterfassungspflicht Gastronomie: Diese Rechtsquellen zählen

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung stützt sich in Deutschland auf mehrere Ebenen, die sich gegenseitig verstärken. An der Spitze steht das [EuGH-Urteil C-55/18](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214043&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1) aus dem Jahr 2019, bekannt als CCOO-Entscheidung. Der Gerichtshof hat darin festgestellt, dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Beschäftigten objektiv, verlässlich und zugänglich gemessen werden kann. Diese drei Adjektive sind kein Beiwerk, sie sind der eigentliche Prüfmaßstab, an dem sich später jedes System messen lassen muss.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese europäische Vorgabe am 13. September 2022 unter dem Aktenzeichen 1 ABR 22/21 in deutsches Recht übersetzt. Die Richter leiteten aus § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes eine unmittelbare Pflicht zur Zeiterfassung ab, ohne auf ein noch ausstehendes eigenständiges Gesetz zu warten. Das Arbeitszeitgesetz selbst regelt vor allem Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen, während das Mindestlohngesetz zusätzliche Dokumentationspflichten für bestimmte Branchen vorschreibt, zu denen Gaststätten ausdrücklich zählen.

Für Sie als Betrieb bedeutet das: Sie tragen die Verantwortung für ein funktionierendes System, unabhängig davon, ob Sie die Erfassung an Schichtleiter delegieren. Prüft der Zoll im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung Ihren Betrieb, muss die Dokumentation lückenlos und nachvollziehbar vorliegen. Fehlt sie oder ist sie unglaubwürdig, drohen Bußgelder nach dem Mindestlohngesetz und im Wiederholungsfall verschärfte Kontrollen. Die [Arbeitszeitregeln für die Gastronomie](https://shiftpriority.com/de/blog/arbeitszeitgesetz-gastronomie/) im Detail zu kennen, lohnt sich also nicht nur juristisch, sondern schützt auch vor teuren Überraschungen bei einer Betriebsprüfung.

## Welche Daten müssen Sie konkret dokumentieren?

Die Pflichtinhalte sind überschaubarer, als viele Betriebe fürchten, aber sie müssen lückenlos sein. Kern ist die tägliche Erfassung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und daraus resultierender Dauer für jeden Mitarbeiter, egal ob Vollzeitkraft, Teilzeitkraft oder Minijobber. Pausen gelten als echte Unterbrechung der Arbeitszeit und müssen getrennt ausgewiesen werden, nicht einfach von der Gesamtzeit abgezogen werden. Überstunden zählen ebenfalls zur erfassungspflichtigen Zeit, auch wenn sie später pauschal abgegolten oder auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden.

![Erforderliche Angaben für die tägliche Arbeitszeiterfassung](https://shiftpriority.com/blog/de/zeiterfassungspflicht-gastronomie/1-erforderliche-angaben-fuer-die-taegliche-arbeitszeiterfassun.webp)

Bei der Aufbewahrung gilt eine Frist von mindestens zwei Jahren, wie sie sich aus arbeitsrechtlichen Grundsätzen und der [Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts](https://www.hwk-ff.de/bag-arbeitgeber-sind-zur-arbeitszeiterfassung-verpflichtet/) ergibt. Für geringfügig Beschäftigte gilt eine Besonderheit aus dem Mindestlohngesetz: Die Aufzeichnung muss spätestens sieben Tage nach dem jeweiligen Arbeitseinsatz erfolgen, wie das [BMAS in seinen Hinweisen zur Dokumentationspflicht](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Dokumentationspflicht/dokumentationspflicht-art.html) klarstellt. Das Ministerium nennt Gaststätten und Herbergen ausdrücklich als Branchen mit erhöhter Missbrauchsgefahr, für die diese Frist besonders streng kontrolliert wird.

Was viele Betriebe falsch einschätzen: Sekundengenaue Erfassung ist rechtlich nicht in jedem Fall zwingend, prüfbar und plausibel muss die Dokumentation trotzdem bleiben.

Die wichtigsten Pflichtangaben im Überblick:

- Täglicher Arbeitsbeginn und Arbeitsende, minutengenau dokumentiert
- Gesamtdauer der Arbeitszeit inklusive geleisteter Überstunden
- Pausenzeiten als separate, klar erkennbare Unterbrechung
- Aufbewahrung der Aufzeichnungen für mindestens zwei Jahre
- Bei Minijobs: Nachweis spätestens sieben Tage nach dem Einsatz

Wer regelmäßig mit kurzen Schichten und wechselnden Pausenzeiten arbeitet, findet in unserem Beitrag zur [Pausenregelung in der Gastronomie](https://shiftpriority.com/de/blog/pausenregelung-gastronomie/) die gesetzlichen Mindestzeiten im Detail.

## Reicht die handschriftliche Zeiterfassung noch aus?

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Medium vor. Handschriftliche Stundenzettel, eine Excel-Tabelle oder eine App erfüllen die Pflicht grundsätzlich alle gleich, solange das Ergebnis objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Das ist genau der Maßstab, den der EuGH 2019 formuliert hat und an dem sich jedes System messen lassen muss, egal wie simpel oder wie technisch es ist.

In der Praxis zeigt sich trotzdem ein klarer Unterschied. Handschriftliche Zettel gehen verloren, werden nachträglich verändert oder sind bei einer Prüfung schlicht nicht lesbar. IHK-Berater weisen darauf hin, dass gerade diese Zettelwirtschaft bei Kontrollen des Zolls regelmäßig zu Beanstandungen führt, weil sich Lücken oder Widersprüche kaum glaubhaft erklären lassen, wie es die [IHK Berlin in ihrer Rechtsberatung](https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/arbeitsrecht/arbeitszeiterfasung-5666426) beschreibt. Wer delegiert, bleibt trotzdem in der Pflicht: Die Verantwortung für ein funktionierendes System liegt immer beim Betrieb, nicht bei der Servicekraft, die den Zettel ausfüllt.

Digitale Systeme lösen dieses Problem strukturell. Eine App mit Zeitstempel erzeugt automatisch einen nachvollziehbaren Verlauf, der sich nicht ohne Spur nachträglich ändern lässt. Für die Gastronomie kommen zwei weitere Vorteile hinzu: die Kopplung an den Dienstplan und die direkte Anbindung an die Kasse.

So wägen Sie die beiden Wege gegeneinander ab:

1. Prüfen Sie, wie oft sich Ihre Dienstpläne kurzfristig ändern. Je häufiger, desto eher lohnt sich ein digitales System mit Live-Benachrichtigung.
2. Schätzen Sie das Prüfungsrisiko realistisch ein. Betriebe mit vielen Minijobbern stehen laut BMAS besonders im Fokus von Kontrollen.
3. Rechnen Sie den Verwaltungsaufwand durch. Handschriftliche Erfassung kostet Zeit beim Übertragen in die Lohnbuchhaltung, digitale Systeme übernehmen das automatisch.

**Profi-Tipp:** _Führen Sie, wenn Sie noch mit Papier arbeiten, zumindest eine tägliche Gegenzeichnung durch den Schichtleiter ein. Das allein macht Zettel bei einer Prüfung deutlich glaubwürdiger, ersetzt aber kein digitales System auf Dauer._

## Warum Gastronomiebetriebe bei der Zeiterfassung besonders anfällig sind

Gastronomie tickt anders als ein Büro mit festen Neun-bis-fünf-Zeiten, und genau das macht Zeiterfassung hier komplizierter. Stoßzeiten am Mittag und Abend, Teildienste mit einer Pause von mehreren Stunden dazwischen, kurzfristige Ausfälle durch Krankheit und saisonale Spitzen im Sommer oder zur Weihnachtszeit sorgen für Dienstpläne, die sich mehrfach pro Woche ändern. Fachmedien wie [HOGAPAGE betonen](https://www.hogapage.de/nachrichten/arbeitswelt/ratgeber/arbeitszeiterfassung-2026-welche-regeln-gelten-im-gastgewerbe/), dass genau diese Flexibilität das Gastgewerbe zu einer besonders prüfungsanfälligen Branche macht.

Ein Punkt, den viele Betriebe unterschätzen: Arbeitet ein Mitarbeiter parallel in einem zweiten Minijob, müssen beide Arbeitszeiten für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze zusammengerechnet werden. Das betrifft in der Gastronomie besonders Studierende und Aushilfen, die an mehreren Standorten oder in mehreren Betrieben gleichzeitig aushelfen. Ohne saubere Dokumentation lässt sich diese Zusammenrechnung im Nachhinein kaum mehr rekonstruieren.

Diese organisatorischen Regeln helfen, den Alltag rechtssicher zu strukturieren:

- Planen Sie Teildienste so, dass zwischen Dienstende und nächstem Dienstbeginn mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
- Fragen Sie bei Neueinstellungen aktiv nach bestehenden Nebenjobs, um die Zusammenrechnung korrekt vorzunehmen.
- Legen Sie feste Vorlaufzeiten für Dienstplanänderungen fest, etwa 48 Stunden, außer bei echten Notfällen.
- Dokumentieren Sie kurzfristige Tauschvorgänge zwischen Mitarbeitern genauso sorgfältig wie den ursprünglichen Plan.
- Nutzen Sie Ausgleichszeiträume aktiv, wenn in Stoßzeiten Mehrarbeit anfällt, statt Überstunden unkontrolliert anzusammeln.

Wie sich solche Ausgleichszeiträume rechtssicher gestalten lassen, erklärt der Beitrag zu [Arbeitszeitkonten in der Gastronomie](https://shiftpriority.com/de/blog/arbeitszeitkonten-gastronomie/) im Detail.

## So führen Sie ein rechtssicheres System ein

Die Einführung eines neuen Systems scheitert in der Praxis selten an der Technik, sondern an fehlender Struktur beim Start. Bevor Sie sich für ein Tool entscheiden, lohnt sich ein Blick auf die Muss-Kriterien, die jedes System erfüllen sollte, und die Kann-Kriterien, die den Alltag zusätzlich erleichtern.

Zu den Muss-Kriterien zählen:

- DSGVO-Konformität mit Hosting innerhalb der EU, damit Mitarbeiterdaten nicht in Drittstaaten verarbeitet werden
- Ein objektiver Zeitstempel, der sich nicht nachträglich ohne Protokollierung ändern lässt
- Eine Aufbewahrungsfunktion, die die Zweijahresfrist automatisch abdeckt
- Zugänglichkeit für Mitarbeiter, damit auch sie ihre eigenen Zeiten einsehen können

Kann-Kriterien, die den Betrieb im Alltag entlasten, sind unter anderem eine Offline-Funktion für Standorte mit schwachem WLAN, automatische Warnmeldungen bei drohender Überschreitung der Höchstarbeitszeit und eine mobile Ansicht für Schichtleiter unterwegs.

Technisch entscheidend ist die Integration mit bestehenden Systemen. Eine Anbindung an die Kasse gleicht Umsatz, Personalkosten und geleistete Stunden automatisch ab, was Ihnen tagesaktuell zeigt, wie viel Prozent des Umsatzes gerade für Personal aufgewendet wird. Eine Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung erspart das händische Übertragen von Stunden in die Gehaltsabrechnung, ein häufiger Fehlerherd bei manueller Erfassung. Und der Abgleich mit dem Dienstplan zeigt sofort, wenn die tatsächlich geleistete Zeit vom geplanten Einsatz abweicht.

Für die Einführung selbst empfiehlt sich ein dreistufiger Fahrplan. Starten Sie mit einer Pilotphase an einem Standort oder in einer Abteilung, bevor Sie auf den gesamten Betrieb ausrollen. Schulen Sie Schichtleiter gezielt, denn sie sind meist die Personen, die im Alltag stempeln lassen oder Korrekturen freigeben. Legen Sie danach einen festen Prüfrhythmus fest, etwa eine monatliche Kontrolle der Aufzeichnungen auf Lücken oder Auffälligkeiten.

**Profi-Tipp:** _Bauen Sie die Pilotphase nicht länger als zwei bis drei Wochen, sonst verlieren Mitarbeiter die Motivation, Unstimmigkeiten frühzeitig zu melden._

Eine fertige [Dienstplan-Vorlage für die Gastronomie](https://shiftpriority.com/de/dienstplan-vorlage-gastronomie/) kann dabei helfen, die Struktur für die Pilotphase vorzugeben, ohne bei null anfangen zu müssen.

## Datenschutz und Mitbestimmung: Was Sie beachten müssen

Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten, und ihre Verarbeitung braucht eine saubere Rechtsgrundlage. Die einschlägige Grundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung, also die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, wie sie sich aus dem BAG-Urteil ergibt. Wichtig ist dabei das Prinzip der Datenminimierung: Sie dürfen nur erfassen, was für den Zweck der Arbeitszeitkontrolle tatsächlich nötig ist, keine zusätzlichen Verhaltensdaten oder Standortverläufe ohne triftigen Grund.

Bei biometrischen Erfassungsverfahren, etwa Fingerabdruck-Terminals, ist besondere Vorsicht geboten. Solche Verfahren verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO und sind für die Gastronomie in aller Regel unverhältnismäßig, weil ein einfacher PIN-Code oder eine App-basierte Anmeldung den gleichen Zweck ohne dieses erhöhte Risiko erfüllt.

Existiert in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, hat dieser nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht bei der konkreten Ausgestaltung des Systems, etwa bei der Frage, welche Auswertungen möglich sind oder wie lange Protokolle gespeichert werden. Das betrifft die Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, unabhängig davon, ob eine Überwachung tatsächlich beabsichtigt ist.

Die praktischen Grundpfeiler für ein datenschutzkonformes Setup:

- Rechtsgrundlage dokumentieren: gesetzliche Verpflichtung nach Art. 6 DSGVO
- Nur erfassen, was für die Arbeitszeitkontrolle nötig ist, keine zusätzlichen Verhaltensdaten
- Biometrische Verfahren vermeiden, wenn ein PIN-Code oder eine App denselben Zweck erfüllt
- Betriebsrat frühzeitig einbinden, wenn einer besteht
- Löschfristen nach Ablauf der Zweijahresfrist klar festlegen

Diese Prinzipien erläutert auch ein [Fachglossar zur Zeiterfassung in der Gastronomie](https://heptic.de/ressourcen/glossar/zeiterfassung-gastronomie) mit Blick auf die praktische Umsetzung.

## Drei typische Situationen aus dem Gastro-Alltag

Manche Regeln werden erst greifbar, wenn man sie an konkreten Situationen durchspielt. Drei Beispiele, die in fast jedem Betrieb regelmäßig vorkommen:

1. **Der Wechsel von Spät- auf Frühschicht.** Eine Servicekraft beendet ihren Dienst um 23:30 Uhr und soll am nächsten Morgen um 8:00 Uhr wieder anfangen. Das unterschreitet die gesetzliche Mindestruhezeit von elf Stunden deutlich. Die Zeiterfassung muss diesen Verstoß sichtbar machen, nicht verschleiern, denn im Zweifel haftet der Betrieb dafür, auch wenn die Mitarbeiterin selbst um die frühe Schicht gebeten hat.

2. **Die Aushilfe mit zweitem Minijob.** Ein Student arbeitet bei Ihnen zehn Stunden pro Woche und zusätzlich sechs Stunden in einem anderen Café. Für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze müssen beide Arbeitszeiten und Entgelte zusammengerechnet werden. Fragen Sie aktiv nach solchen Nebentätigkeiten und dokumentieren Sie die Angabe schriftlich, damit Sie bei einer Prüfung nachweisen können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

3. **Der Saisonbetrieb im Biergarten.** Bei plötzlichem Personalbedarf an einem warmen Wochenende werden kurzfristig zwei zusätzliche Aushilfen für vier Stunden eingesetzt. Auch dieser kurze, spontane Einsatz muss vollständig erfasst werden, inklusive Beginn, Ende und Pause, selbst wenn kein fester Dienstplan dafür existierte. Genau solche spontanen Einsätze sind es, die bei Zollkontrollen am häufigsten unvollständig dokumentiert sind.

## Was sich in der Praxis wirklich bewährt hat

Die meisten Betriebe scheitern nicht an der Frage, ob Zeiterfassung Pflicht ist, sondern an der Umsetzung im hektischen Alltag. Eine kurze Pilotphase an einem Standort verhindert die typischen Anfangsfehler, bevor sie sich auf den ganzen Betrieb ausbreiten. Und Schulung entscheidet oft mehr als die Software selbst: Ein System ist nur so gut wie die Schichtleiter, die es täglich bedienen.

Was wirklich funktioniert, sind einfache Regeln mit klaren Zuständigkeiten, nicht komplexe Handbücher, die niemand liest. Wer genau weiß, wer für die tägliche Kontrolle verantwortlich ist, vermeidet die Lücken, die bei Prüfungen zum Problem werden. Das ist kein Nebeneffekt, das ist der eigentliche Gewinn einer guten Lösung: weniger Zeit am Schreibtisch, mehr Zeit am Gast.

## So unterstützt ShiftPriority bei Dienstplan und Zeiterfassung

ShiftPriority verbindet Dienstplan und Zeiterfassung für Restaurants, Cafés und Bars. Mitarbeitende stempeln sich an einem gekoppelten Tablet im Betrieb ein und aus, fehlende Stempelungen und No-Shows klären Sie in den Stundenzetteln, und jede Korrektur wird mit Begründung protokolliert. Schon beim Planen prüft ShiftPriority Ruhezeiten, tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten, die Grenzen für Jugendliche und Mindestlohn-Konflikte nach deutschem Recht und zeigt Verstöße, bevor Sie den Plan veröffentlichen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht, aber es fängt die typischen Planungsfehler ab, und gehostet wird in Frankfurt. Einen Überblick finden Sie auf der Seite zur [Dienstplan-Software für die Gastronomie](https://shiftpriority.com/de/dienstplan-software-gastronomie/).

## Quellen

Für alle rechtlichen Aussagen in diesem Beitrag lohnt sich der Blick in die Originalquellen. Die europäische Grundlage liefert das EuGH-Urteil C-55/18, die deutsche Umsetzung erläutert der BAG-Beschluss vom 13.09.2022. Details zur Dokumentationspflicht bei Minijobs und in Branchen mit erhöhter Missbrauchsgefahr finden Sie direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Praxisnahe Einordnung für das Gastgewerbe liefert HOGAPAGE, rechtliche Beratung zur betrieblichen Verantwortung liefert die IHK Berlin. Wer eine strukturierte Anleitung zur eigenen Dokumentation sucht, findet sie im Beitrag zur [Dokumentationspflicht für Restaurantbesitzer](https://shiftpriority.com/de/blog/dokumentationspflicht-arbeitszeit/).

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

- [HWK: BAG – Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet](https://www.hwk-ff.de/bag-arbeitgeber-sind-zur-arbeitszeiterfassung-verpflichtet/)
- [BMAS: Dokumentationspflicht](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Dokumentationspflicht/dokumentationspflicht-art.html)
- [HOGAPAGE: Arbeitszeiterfassung 2026 – Regeln im Gastgewerbe](https://www.hogapage.de/nachrichten/arbeitswelt/ratgeber/arbeitszeiterfassung-2026-welche-regeln-gelten-im-gastgewerbe/)
- [EuGH – Dokument (C‑55/18)](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214043&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1)

## FAQ

### Ist die Zeiterfassung in der Gastronomie verpflichtend?

Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 müssen Gastronomiebetriebe Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Beschäftigten objektiv und nachvollziehbar dokumentieren.

### Seit wann gilt die Zeiterfassungspflicht konkret?

Die europäische Grundlage stammt aus dem EuGH-Urteil C-55/18 von 2019, die verbindliche Umsetzung für Deutschland aus dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 unter dem Aktenzeichen 1 ABR 22/21.

### Welche Regelungen gelten für die Arbeitszeit in der Gastronomie nach dem Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden, verlängerbar auf zehn, und schreibt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Diensten vor. Für Minijobber gelten zusätzlich die Aufzeichnungsfristen des Mindestlohngesetzes.

### Welche Zeiterfassungssysteme eignen sich für die Gastronomie?

Neben klassischen Stundenzetteln nutzen viele Betriebe App-basierte Systeme mit Zeitstempel, die sich an Kasse und Dienstplan koppeln lassen, etwa ShiftPriority. Digitale Lösungen sind bei Prüfungen deutlich weniger fehleranfällig als handschriftliche Aufzeichnungen.

### Wie lange müssen Zeiterfassungsdaten aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungspflicht liegt in der Regel bei mindestens zwei Jahren. Für Minijobs gilt zusätzlich, dass die Aufzeichnung spätestens sieben Tage nach dem jeweiligen Einsatz erfolgen muss.

## Empfehlungen

- [Arbeitszeitgesetz Gastronomie: Was Gastronomen wissen müssen](https://shiftpriority.com/de/blog/arbeitszeitgesetz-gastronomie/)
- [Dokumentationspflicht Arbeitszeit: Was Restaurantbesitzer wissen müssen](https://shiftpriority.com/de/blog/dokumentationspflicht-arbeitszeit/)
- [Arbeitszeitmodelle in der Gastronomie: Rechtssicher und flexibel](https://shiftpriority.com/de/blog/arbeitszeitmodelle-gastronomie/)
- [Pausenregelung Gastronomie: Was das Gesetz vorschreibt](https://shiftpriority.com/de/blog/pausenregelung-gastronomie/)

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